Drohnenbefliegung · Wien und Umgebung

0699 11064431 office@drohnenflug-wien.at

Ablauf

Von der Anfrage bis zu den Daten

Ein Regelauftrag ist in wenigen Werktagen abgeschlossen. Bei Kurzfristeinsätzen nach Unwetter geht es schneller.

  1. Anfrage

    Adresse, Objektart und Ihre Fragestellung. Wenn Sie schon wissen, worauf es ankommt — Hoffassade, Nordseite, Bereich über dem Erker — schreiben Sie es dazu. Rückmeldung mit Fixpreis binnen 24 Stunden.

  2. Prüfung der Fluglage

    Ich kläre vorab, ob das Objekt in einer Flugbeschränkungs- oder Kontrollzone liegt, und hole erforderliche Freigaben ein. Das erledige ich, nicht Sie. Falls eine Befliegung an diesem Ort rechtlich nicht möglich ist, erfahren Sie das vor der Beauftragung.

  3. Terminvereinbarung

    Abgestimmt auf Wetter und Lichtverhältnisse. Für Fassadenaufnahmen ist bedeckter Himmel günstiger als direkte Sonne, weil harte Schlagschatten Rissbilder verdecken.

  4. Anrainerinformation

    Wo es die Situation erfordert, informiere ich betroffene Nachbar:innen vorab schriftlich. Das vermeidet Konflikte am Flugtag und ist datenschutzrechtlich sauber.

  5. Befliegung

    Je nach Objektgröße 1 bis 3 Stunden vor Ort. Auf Wunsch mit Live-Zuschaltung, sodass Sie während des Flugs nachsteuern können. Zutritt zum Grundstück genügt, ein Gerüst ist nicht nötig.

  6. Aufbereitung

    Sichtung, Zuordnung der Aufnahmen zu Positionen am Objekt, Bildung der Prüfsummen, Erstellung von Flug- und Aufnahmeprotokoll.

  7. Übergabe

    Vollständiger Datensatz per verschlüsseltem Download, inklusive aller Protokolle. Rückfragen zur Zuordnung einzelner Aufnahmen beantworte ich auch danach — ohne zusätzliche Verrechnung.

Was ich von Ihnen brauche

  • Adresse und, wenn vorhanden, Grundstücksgrenzen
  • Zutritt zum Grundstück am Flugtag (Startplatz genügt, wenige Quadratmeter)
  • Zustimmung der Eigentümer:innen, falls Sie das nicht selbst sind
  • Ihre konkrete Fragestellung — je genauer, desto brauchbarer die Aufnahmen

Wann eine Befliegung nicht möglich ist

Ich sage Ihnen das offen vorher, statt es vor Ort festzustellen: bei starkem Wind oder Niederschlag, in bestimmten Bereichen der Kontrollzone ohne erteilte Freigabe, sowie dort, wo sich der Flug über fremdem Grund und über Personen nicht vermeiden lässt.