Drohnenbefliegung · Wien und Umgebung

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Datenschutz bei Luftaufnahmen

Die Frage, die alle Auftraggeber:innen stellen

„Darf man das überhaupt — über mein Haus fliegen und fotografieren, wenn nebenan jemand im Garten sitzt?“ Die ehrliche Antwort: nur unter Bedingungen. Hier steht, welche ich einhalte.

Das Grundprinzip

Eine Drohnenbefliegung erzeugt zwangsläufig Bilder von mehr als nur dem beauftragten Objekt. Nachbardächer, Gärten, Terrassen und Fenster liegen im Bildfeld. Sobald darauf Personen oder deren unmittelbarer Lebensbereich erkennbar sind, ist das eine Verarbeitung personenbezogener Daten — mit allem, was die DSGVO daran knüpft.

Der Auftrag, ein Dach zu dokumentieren, rechtfertigt nicht, alles zu erfassen, was von oben sichtbar ist. Deshalb arbeite ich nach dem Grundsatz der Datenminimierung: aufgenommen wird, was für den Zweck erforderlich ist — nicht, was technisch möglich wäre.

Was ich konkret tue

  1. Flugplanung auf das Objekt begrenzt

    Die Fluglinien liegen so, dass die Kamera auf das beauftragte Objekt gerichtet ist. Kein Überflug von Nachbargrundstücken, wo er sich vermeiden lässt, und keine Kameraschwenks in fremde Bereiche.

  2. Keine Aufnahmen in Fenster

    Die Flughöhe und der Kamerawinkel werden so gewählt, dass Innenräume nicht erfasst werden. Wo die Bauform das nicht zulässt, wird der betreffende Bereich ausgelassen und im Protokoll vermerkt.

  3. Anrainerinformation vorab

    Wo die Situation es erfordert — enge Innenhöfe, direkt angrenzende Terrassen — informiere ich betroffene Nachbar:innen vor dem Flugtag schriftlich über Zeitpunkt, Zweck und Umfang.

  4. Unvermeidbare Nebenaufnahmen werden unkenntlich gemacht

    Erfasste Personen und Kennzeichen werden vor der Übergabe unwiderruflich verpixelt. Die Originaldatei bleibt für die Beweiskette erhalten, wird aber getrennt und zugriffsbeschränkt verwahrt.

  5. Zweckbindung der Übergabe

    Der Datensatz geht ausschließlich an die Auftraggeber:innen und an die von ihnen benannten Empfänger:innen. Keine Veröffentlichung, keine Weitergabe, keine Verwendung als Referenzmaterial ohne gesonderte schriftliche Zustimmung.

  6. Befristete Aufbewahrung

    Originaldaten werden 7 Jahre archiviert — lang genug für ein späteres Verfahren, danach Löschung. Auf Wunsch auch sofortige Löschung nach Übergabe.

Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — das berechtigte Interesse an der Dokumentation des Bauzustands, etwa zur Vorbereitung eines Gutachtens, zur Schadensfeststellung oder zur Beweissicherung. Dieses Interesse wird im Einzelfall gegen die Interessen betroffener Personen abgewogen; die oben beschriebenen Maßnahmen sind das Ergebnis dieser Abwägung.

Ist eine Interessenabwägung nicht tragfähig — etwa bei einer Aufnahme, die überwiegend fremde Bereiche erfassen würde — wird der Flug nicht durchgeführt. Ich sage das vor der Beauftragung, nicht danach.

Wenn Sie betroffen sind

Falls Sie annehmen, auf einer meiner Aufnahmen erfasst worden zu sein, wenden Sie sich an office@drohnenflug-wien.at. Sie haben Anspruch auf Auskunft über die Verarbeitung, Berichtigung, Löschung, Einschränkung sowie Widerspruch nach Art. 15 bis 21 DSGVO. Beschwerden können Sie an die Österreichische Datenschutzbehörde richten.

Für Auftraggeber:innen. Wenn Sie mich beauftragen, ist die datenschutzrechtliche Rollenverteilung Teil des Angebots — schriftlich, samt Regelung zur Aufbewahrung und Weitergabe. Das erspart Ihnen die Frage, wer haftet, wenn Nachbar:innen sich beschweren.

Diese Seite beschreibt mein tatsächliches Vorgehen bei Luftaufnahmen und ersetzt keine Rechtsberatung.