Die ehrliche Antwort vorweg: Eine Befliegung ersetzt kein Gerüst. Sie ersetzt den Grund, aus dem in vielen Fällen überhaupt eines aufgestellt wird — nämlich nachzusehen, was oben eigentlich los ist.
Damit ist die Reihenfolge gemeint, nicht die Konkurrenz. Erst sehen, dann entscheiden, ob man hin muss.
Was die drei Verfahren tatsächlich können
Die Befliegung liefert Bilddaten aus jeder Höhe und jedem Winkel, ohne Aufbau, ohne Sperre, ohne Bewilligungsverfahren für das Gerät auf öffentlichem Grund. Vorbereitung an einem Tag, Ausführung in ein bis drei Stunden, Aufnahmen mit Zeitstempel und Position. Was sie nicht kann: anfassen.
Das Gerüst bringt eine Person über Stunden oder Wochen an jeden Punkt der Fläche. Es ist das einzige Verfahren, das gleichzeitig Zugang für die Untersuchung und für die anschließende Ausführung schafft. Dafür kostet es Aufstellung, Standzeit, auf öffentlichem Grund eine behördliche Bewilligung, und es verändert das Objekt für die Dauer.
Die Hebebühne ist der Mittelweg für punktuellen Zugang: hin, hinauf, untersuchen, weiter. Sie braucht Aufstellfläche und Zufahrt — und genau daran scheitert sie im dicht verbauten Wiener Bestand regelmäßig. Durch eine Hofeinfahrt mit 2,80 m lichter Höhe kommt sie nicht.
Die Grenze, die zählt: sehen oder angreifen
Alles, was am fertigen Bild ablesbar ist, kann eine Befliegung leisten — Lage, Ausdehnung, Verlauf, Geometrie, Oberflächenbeschaffenheit im Bild, Vergleich mit einer früheren Aufnahme.
Alles, was Berührung braucht, kann sie nicht:
- Klopfprobe an Putz und Ziegel
- Feuchtemessung, Materialprobe, Bauteilöffnung
- Prüfung der Standsicherheit von Geländern und Brüstungen durch Belastung
- Nachmessen mit dem Maßstab am Bauteil
- alles hinter einer Oberfläche
Wer das braucht, braucht Zugang. Der Punkt ist bloß: Man weiß vorher meistens nicht, an welchen zwei Stellen der Fassade man ihn braucht — und ein Gerüst über die ganze Höhe aufzustellen, um das herauszufinden, ist teuer.
Eine brauchbare Reihenfolge
- Erheben aus der Luft. Vollständige Hülle, Auffälligkeiten formatfüllend und mit Position. Damit liegt vor, was die Frage „wo überhaupt” beantworten lässt.
- Beurteilen. Die Sachverständige entscheidet, was aus dem Bildmaterial folgt und wo Berührung nötig ist. Das ist der Schritt, den kein Gerät abnimmt.
- Zugang, gezielt. Hebebühne für zwei bestimmte Positionen statt Gerüst über vier Geschoße. Oder Gerüst, wenn ohnehin saniert wird — dann trägt es zwei Zwecke.
Die Ersparnis liegt nicht darin, ein Gerüst zu vermeiden, das man braucht. Sie liegt darin, keines aufzustellen, das man nicht braucht — und, wo eines kommt, es kleiner und kürzer zu planen, weil vorher bekannt ist, worum es geht.
Wann die Drohne das falsche Mittel ist
Auch das gehört dazu:
- Wenn ohnehin ein Gerüst steht. Dann ist der Zugang da; eine Befliegung bringt höchstens noch die Draufsicht auf die Dachfläche.
- Wenn vermessungstechnische Genauigkeit gefordert ist. Ohne RTK liegt die absolute Lagegenauigkeit im Meterbereich. Für ein Aufmaß ist ein Vermessungsbüro der richtige Weg.
- Wenn Wärmebilder gebraucht werden. Kein Thermalsensor, also keine Thermografie.
- Wenn im Inneren dokumentiert werden soll. Andere Aufgabe, anderes Gerät.
- Wenn der Flug überwiegend über fremdem Grund oder über Personen verlaufen müsste. Dann wird nicht geflogen, unabhängig davon, ob es technisch ginge.
Wenn eines davon auf Ihre Fragestellung zutrifft, sage ich das bei der Anfrage — nicht nach dem Ortstermin. Was tatsächlich geliefert wird, steht unter Leistungen; was in echten Aufträgen beflogen wurde, unter Fallbeispiele.