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Warum Drohnenbilder im Verfahren scheitern — und woran es fast immer liegt

Nicht die Bildqualität entscheidet, ob eine Luftaufnahme als Beweismittel taugt, sondern die Nachvollziehbarkeit. Vier Fehler, die regelmäßig vorkommen.

Wer schon einmal erlebt hat, wie eine Fotodokumentation in der Verhandlung auseinandergenommen wurde, kennt das Muster: Über die Bildqualität redet niemand. Diskutiert wird, ob das Bild wirklich dieses Gebäude zeigt, wirklich an diesem Tag entstanden ist und wirklich unverändert vorliegt.

Vier Punkte tauchen dabei immer wieder auf.

1. Die Metadaten fehlen

Der häufigste Fall, und der ärgerlichste, weil er vollständig vermeidbar wäre. Die Aufnahmen werden über einen Messenger geschickt, in eine Präsentation eingebettet oder „fürs Archiv” verkleinert — und dabei streift jede dieser Stationen die EXIF-Daten ab. Übrig bleibt ein Bild ohne Zeitstempel, ohne Koordinaten, ohne Flughöhe.

Damit ist die Aufnahme nicht wertlos, aber sie beweist nur noch das, was jemand über sie behauptet. Der Unterschied ist erheblich.

Was hilft: Originaldateien niemals über komprimierende Kanäle transportieren. Übergabe als Archiv über einen Dateidienst, nicht als Anhang im Chat.

2. Es wurde eine Auswahl übergeben

Verständlicher Impuls: Von 400 Aufnahmen sind 40 aussagekräftig, also übergibt man die 40. Genau das schafft die Angriffsfläche. Sobald erkennbar ist, dass jemand ausgewählt hat, steht die Frage im Raum, wonach ausgewählt wurde — und was in den übrigen 360 Bildern zu sehen war.

Was hilft: Vollständige Übergabe, auch der unscharfen und scheinbar belanglosen Aufnahmen. Eine zusätzlich markierte Auswahl ist nützlich; sie darf den Gesamtbestand nur nicht ersetzen.

3. Die Zuordnung Bild zu Bauteil ist nicht dokumentiert

„Das ist die Nordseite” ist eine Behauptung, solange sie nur mündlich vorgetragen wird. Bei einem Innenhof mit vier ähnlichen Fassaden lässt sich aus dem Bild allein oft nicht ableiten, welche Seite zu sehen ist.

Was hilft: Ein Aufnahmeplan, der jede Position am Objekt verortet, plus die GPS-Koordinate im EXIF. Beides zusammen macht die Zuordnung überprüfbar statt behauptet.

4. Nachträgliche Bearbeitung ist nicht kenntlich

Ein aufgehelltes Bild ist zur Betrachtung besser und als Beweismittel schlechter. Wird nachgeschärft, entstehen Kanten, die im Original nicht so scharf waren — wenn ein Rissbild fachlich beurteilt werden soll, ist das kein Detail.

Was hilft: Bearbeitete Fassungen ausschließlich zusätzlich und deutlich getrennt liefern, das Original immer beilegen. Und pro Datei einen Hash bilden, damit sich die Unverändertheit später nachrechnen lässt.

Der gemeinsame Nenner

Alle vier Punkte betreffen nicht die Aufnahme, sondern den Umgang mit ihr danach. Die Drohne fliegt in zwanzig Minuten ein Haus ab; ob das Ergebnis zwei Jahre später noch trägt, entscheidet sich in den zwei Stunden Aufbereitung, die viele sich sparen.

Dieser Beitrag beschreibt die Anforderungen an Bilddaten aus technischer Sicht und ist keine Rechtsauskunft. Ob ein Beweismittel im konkreten Verfahren zugelassen und wie es gewürdigt wird, entscheidet das Gericht.

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