Drohnenbefliegung · Wien und Umgebung

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Zustandsdokumentation vor Baubeginn: was tatsächlich aufgenommen werden muss

Die Aufnahme des Nachbarobjekts vor Baubeginn entscheidet später darüber, ob ein Riss zugeordnet werden kann. Welche Bereiche regelmäßig vergessen werden.

Wenn nach Abschluss der Bauarbeiten aus der Nachbarschaft ein Riss gemeldet wird, gibt es genau zwei mögliche Ausgangslagen. Entweder existiert eine datierte Aufnahme desselben Bauteils von vorher — dann ist die Frage in wenigen Minuten geklärt. Oder es existiert keine, und dann wird es teuer, unabhängig davon, wer recht hat.

Der Aufwand für die Aufnahme steht in keinem Verhältnis zum Aufwand der Klärung ohne sie.

Was regelmäßig fehlt

Dokumentiert wird meist, was vom Gehsteig aus zu sehen ist. Was später strittig wird, liegt fast immer woanders:

  • Dachflächen und Dachanschlüsse — von unten nicht einsehbar und deshalb im Vorher-Zustand fast nie dokumentiert
  • Hoffassaden — oft nicht zugänglich, oft der eigentliche Streitpunkt
  • Gesimse, Erker, Attiken — die Bauteile, die als erste reagieren
  • Kaminköpfe — kaum je dokumentiert, häufig Gegenstand von Forderungen
  • Der Zustand der Nachbarobjekte, nicht nur des eigenen — der Anspruch kommt von dort

Eine Befliegung deckt genau diese Bereiche ab, ohne Gerüst und ohne dass jemand das Nachbargrundstück betreten muss.

Der Zeitpunkt ist nicht verhandelbar

Die Aufnahme muss vor dem ersten Eingriff erfolgen — vor Abbruch, vor Baugrubenaushub, vor der ersten Rammung. Eine Dokumentation „kurz nach Beginn” ist als Ausgangszustand wertlos, weil dann bereits die Frage offen ist, was in der Zwischenzeit passierte.

Was die Aufnahme leisten muss

Damit sie später etwas taugt, braucht sie dreierlei:

  1. Vollständigkeit. Nicht die Stellen, die verdächtig aussehen, sondern alle Flächen. Was später strittig wird, weiß heute niemand.
  2. Auflösung, die feine Risse trägt. Auf einer Übersichtsaufnahme aus 30 m entspricht ein Bildpunkt rund 5 mm — feine Risse sind darauf nicht zu sehen. Wo es darauf ankommt, braucht es Detailaufnahmen mit entsprechender Bodenauflösung.
  3. Nachweisbare Datierung. Zeitstempel und Koordinaten im EXIF, Prüfsumme je Datei, Flugprotokoll. Sonst steht später Aussage gegen Aussage.

Wer beauftragt, und wer profitiert

Beauftragt wird die Dokumentation meist von der Bauherrschaft oder der ausführenden Firma — beide haben ein Interesse daran, unberechtigte Forderungen abwehren zu können. Die Nachbarschaft profitiert gleichermaßen, weil ein tatsächlich verursachter Schaden ebenso belegbar wird.

Genau deshalb lohnt es sich, die Nachbarschaft vorab zu informieren und ihr die Aufnahme anzubieten. Aus einem Konflikt wird so ein gemeinsamer Ausgangsstand.

Die Aufnahme dokumentiert den Zustand. Ob ein später festgestellter Riss dem Bauvorhaben zuzurechnen ist, beurteilen Sachverständige.

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